Einsatz
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Rauchentwicklung im Freien
Am frühen Nachmittag meldete ein Anrufer bei der LAWZ eine starke Rauchentwicklung, welche er auf der gegenüberliegenden Seeseite wahrgenommen hatte. Beim Eintreffen am Einsatzort war das Feuer bereits durch den Hausbesitzer gelöscht worden und es war lediglich noch ein leichter Brandgeruch feststellbar.
Wir ersuchen die Bevölkerung, geplante Verbrennungen von Tannen oder sonstigen Sträuchern im Vorfeld der zuständigen Behörde (Gemeinde bzw. LAWZ) zu melden, um solche Einsätze zu minimieren. Weiteres möchten wir darauf hinweisen, dass das punktuelle als auch das flächenhafte Verbrennen von Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen nur unter einigen wenigen Ausnahmen erlaubt ist. Mehr dazu unter §3 des Bundesluftreinhaltegesetzes.
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