Feuerwehrmitglieder absolvieren in ihrer Zeit bei der Feuerwehr unzählige unterschiedliche Ausbildungen. Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung erhalten die Kameraden sogenannte Funktionsabzeichen, welche sie als ausgebildet/befähigt im jeweiligen Themenbereich kennzeichnet. Diese können auf der Ausgehuniform getragen werden. Jedoch dürfen, unabhängig von der Anzahl der absolvierten Ausbildungen und Funktionen nur maximal zwei Abzeichen auf der Uniform getragen werden.
Es wird zwischen folgenden Abzeichen unterschieden:
Wird eine Funktion in einem größeren Ausmaß z.B. als Orts- oder Abschnittsbeauftragter einer Funktion ausgeübt, so ist der/diejenige berechtigt, dies als Zusatz zum Funktionsabzeichen zu tragen. Beispielsweise steht das, in silber gefasste, "A" für die Funktion des Ausbildners und darüber findet sich die nähere Beschreibung, dass dieser Kamerad als Bezirksausbildner tätig ist.
Kameraden, deren Tätigkeitsbereich innerhalb der ausgeübten Funktion über die Abschnitts- bzw. Bezirksgrenzen hinausgeht, erhalten in Gold gefasste Funktionsabzeichen. Auch hier gibt es wieder eine nähere Beschreibung, in welchem Rahmen diese Funktion ausgeübt wird. So trägt beispielsweise der Landesbeauftragte für Strahlenschutz ein in gold gefasstes Abzeichen mit der Überschrift "Landesbeauftragter" oder etwa der Gemeindefeuerwehrkommandant ein in Gold gefasstes "G".
Quelle: KLFV - Dienstgrade und Funktionsabzeichen